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Antrag zur Kreistagssitzung am 14. Juni 2007

Schülerbeförderung

  1. Die Fraktionen von CDU und SPD werden aufgefordert, über ihre
    Landtagsabgeordneten die Änderung des § 114 des Schulgesetzes durchzusetzen.
  2. Der Landrat wird aufgefordert die Änderung des § 114 über den Landkreistag einzufordern.
  3. Bis zur Änderung des § 114 des Schulgesetzes übernimmt der Kreis die Kosten für die Schülerbeförderung.

Begründung

Mit dem neuen Schulgesetz haben CDU und SPD alle Kreise verpflichtet, die Eltern zukünftig an den Schülerbeförderungskosten zu beteiligen. Diese Regelung, die den Eingriff der Landesregierung in die kommunalen Haushalte mildern soll, trifft besonders Familien im ländlichen Raum.

Die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung wird die Familien im Kreis hart treffen. Die Übernahme der Kosten bis zu 30% können von vielen Eltern nicht mehr geleistet werden. Soll zukünftig der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden welche Schule die Kinder besuchen können?

Das neue Schulgesetz muss schleunigst korrigiert werden.

 

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