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Antrag zur Kreistagssitzung am 7. März 3013

Entgeltgleichheit - ein wichtiges Thema auch im Kreis Herzogtum Lauenburg

Der Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt den Equal Pay Day am 21.03.2013 zum Anlass, stärker gegen das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen vorzugehen.

Die Verwaltung wird gebeten,

1) eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der Kreisverwaltung zu erarbeiten und dem Innenausschuss vorzustellen.

2) darzulegen, welche Möglichkeiten gesehen werden, diesen Lohnungleichheiten entgegenzuwirken. Insbesondere ist die Einführung einer Frauenquote für Führungspositionen zu prüfen.

3) Die Maßnahmen werden in den nächsten Frauenförderplan aufgenommen.

Begründung

Der Aktionstag „Equal Pay Day“ findet seit 2008 jährlich statt und markiert den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern in Deutschland als den Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen.

Noch immer ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Erwerbsarbeit und insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung in Deutschland und auch im Kreis nicht umgesetzt.
Unverändert ist der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Deutschland um 23 Prozent niedriger als der von Männern. Auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation unterscheiden sich Frauen- und Männerlöhne pro Stunde um acht Prozent. Dieser Lohnabstand verändert sich nicht, allen öffentlichen Skandalisierungen und auch den steigenden Qualifikationen der Frauen zum Trotz. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gibt es kein anderes europäisches Land, in dem das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern so groß ist wie in Deutschland
Ungleiche Voraussetzungen von Männern und Frauen für eine Existenz sichernde, eigenständige Erwerbsarbeit werden über den gesamten Erwerbslebensverlauf bis hin zum Austritt aus dem Beruf und somit zur Alterssicherung eher verfestigt als beseitigt. Defizite bezüglich der tatsächlichen Verwirklichungschancen verursachen insofern nicht nur eine Begrenzung der individuellen Möglichkeiten, sondern auch langfristige Kosten für die Gesellschaft.

Formal werden im Besoldungsrecht gleiche Tätigkeiten auch gleich bezahlt. Auch im öffentlichen Dienst sieht es nicht anders aus. Von Entgeltgleichheit kann jedoch noch lange nicht gesprochen werden. Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Notwendig ist ein Kulturwandel; auch im öffentlichen Dienst muss mittelbare Diskriminierung beseitigt und die Tätigkeit von Frauen gerecht bewertet werden.

Bund, Länder und Kommunen tragen als öffentliche Arbeitgeber eine besondere Verantwortung und sind daher verpflichtet, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und die Entlohnung diskriminierungsfrei zu gestalten. Das erfordert – vor allem bei den (männlichen) Führungskräften – ein grundlegendes Umdenken.

Um die Frage für den Kreis konkret zu beantworten, ob und wie viel Prozent weniger vollzeitbeschäftigte Frauen im mittleren Dienst und im höheren Dienst im Vergleich zu Männern verdienen, benötigt die Politik von der Verwaltung die entsprechenden Zahlen.

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