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Antrag zur Kreistagssitzung am 20. September 2012

Anhörung Prävention


Der Kreis Herzogtum Lauenburg veranstaltet zeitnah eine Anhörung mit Fachkräften zum Thema „Jugendhilfe, Suchtproblematik und Privatverschuldung – Zusammenhänge, Folgekosten und Prävention“. Ziel dieser Tagung sollen Erörterung und Darstellung von Lösungsansätzen folgender Komplexe sein:

  • Zusammenhänge zwischen den Themenfeldern Jugendhilfe, Suchtproblematik und Verschuldung privater Haushalte.

  • Folgekosten: geschätzte Gesamthöhe, Aufteilung auf die unterschiedlichen Körperschaften, Bedeutung für den Kreishaushalt.

  • Die Rolle von Kreisen und Kommunen bei Prävention und therapeutischer Hilfe.

  • Aufgaben und Maßnahmen der Krankenkassen und Jobcenter und deren Zusammenarbeit mit Kreisen und Kommunen.

 
Begründung


Mehrere Studien*) zeigen übereinstimmend, dass allein bei der Alkoholsucht die Folgekosten pro Jahr deutschlandweit bei ca. 20 Milliarden Euro liegen (ggf. sogar höher). Herunter gerechnet auf die Einwohnerzahl des Kreises sind das 45 Millionen Euro – pro Jahr allein in unserem Kreis. Dazu drängen sich verschiedene Fragen auf: Welches sind die Ursachen? Kommen wir präventiv an die Ursachen heran, so dass sich die Kosten mindern? Wie splitten sich die Kosten auf? Welchen Anteil trägt der Kreis, sprich der Kreishaushalt?

Auch wenn es viele andere Erfordernisse gibt, die Suchtproblematik in den Griff zu bekommen, so soll dieser Antrag zunächst vorwiegend auf die Kosten zielen. Diese beziffern sich durch vorbeugende und betreuende Maßnahmen für den Kreis auf mindestens 1,3 Millionen Euro pro Jahr*). Dieser Wert ergibt sich aus der für Deutschland vorgelegten Berechnung (700 Millionen Euro), herunter gebrochenen für den Kreis Herzogtum Lauenburg. An der Schnittstelle Betreuung und Prävention zeigt sich die Verzahnung mit der Jugendhilfe.

In der Schuldenproblematik sieht die Situation zwar anders aus. Die Folgen von Zahlungsunfähigkeit tragen zunächst Firmen, Banken oder Familienmitglieder. Ursache einer Verschuldung ist aber häufig eine persönlichkeits- bzw. psychisch bedingte Schwäche, die sich meist durch Störungen im familiären Umfeld entwickelt hat. Zahlungsunfähigkeit auf Grund persönlichkeitsbedingter Störungen hat häufig dauernde Arbeitslosigkeit mit einem Potential für Sucht zur Folge. Ein weitere Auswirkung können psychosoziale Erkrankungen sein.

Die Fallzahlen und Kosten in der Jugendhilfe steigen ständig. Abgesehen von den finanziellen Folgen besteht hier auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich kein Kommunalpolitiker entziehen darf. Die Kosten für die Jugendhilfe im Kreis Herzogtum Lauenburg sind von 11,5 Millionen Euro in 2008 auf knapp 18 Millionen Euro in 2012 gestiegen.

Betreuung und Prävention sind kommunale Aufgaben. Es ist nicht möglich und auch nicht vorgese-hen, dies zentral zu steuern. Hauptkostenträger sind die Kassen und die BFA. Es macht Sinn, Modelle mit dem Ziel der Kostenbeteiligung von Kassen und BFA sowie ggf. weiteren Betroffenen an Betreuung und Prävention in den Kommunen zu erarbeiten.
*)
— http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/soziale-kosten-suechtige-kosten-die-gesellschaft-60-milliarden-euro-11039184.html
— http://www.kreuzbund-offenbach.de/infosuebersucht/suchtproblemdeutschland.html
— http://www.suchtmittel.de/info/alkoholsucht/000412.php
— http://www.eav.admin.ch/themen/00593/00597/index.html?lang=de

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