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Kreistagssitzung am 19.06.2014

Gemeinsamer Antrag von der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD
(Der Antrag wurde mit einer Ergänzung (rot) einstimmig angenommen)

Resolution gegen Fracking

1. Der Kreistag Herzogtum Lauenburg spricht sich gegen jegliche Förderung von Öl und Gas aus fossilen Lagerstätten durch das Fracking-Verfahren im Kreisgebiet aus. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist mit seiner dichten Besiedelung als Standort für die Aufsuchung oder gar Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking nicht geeignet. Der Kreistag ist überzeugt, dass die bestehenden Wasserschutz-, Natura-2000-, FFH-Gebiete, Biotope und Naturschutzgebiete sowie der Naturpark Lauenburgische Seen in Verbindung mit den bereits vorhandenen Altlasten und Grundwasserverunreinigungen durch eine Öl -oder Gasförderung mittels Fracking-Verfahren unzumutbaren weiteren Belastungen ausgesetzt wären.

Die Verwaltung des Kreises wird beauftragt und aufgefordert, aktiv alle ihr gegenwärtig und zukünftig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um im Sinne dieser Erklärung tätig zu werden.

2. Der Kreistag unterstützt den Widerspruch der Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest sowie des Forstgutsbezirks Sachsenwald gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Schwarzenbek.

3. Der Kreistag unterstützt darüber hinaus folgende Forderungen vieler anderer Kreise, Kommunen und Organisationen nach denen

• ein generelles Verbot von Fracking bei der Förderung von Erdgas und Erdöl in Deutschland gelten soll,

• das Grundwasser durch das Verbot der Verpressung oder untertägigen Lagerung von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus der Erdöl und Gasförderung zu schützen ist,

• u.a. das Berg- und das Wasserrecht novelliert werden müssen, und dabei höchste Umweltstandards und eine bessere Bürgerbeteiligung im Fokus der Novellierung zu stehen haben. 4. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Resolution des Kreises Herzogtum Lauenburg zu berücksichtigen.

4. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Resolution des Kreises Herzogtum Lauenburg zu berücksichtigen.

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