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Antrag zur Kreistagssitzung am 11. März 2010

LKW-Durchgangsverkehr in Geesthacht/Lauenburg

Der Kreistag möge beschließen: 

  1. Der Landrat wird beauftragt, bei den zuständigen Verwaltungsdienststellen darauf hin zu wirken, dass für LKWs über 12 t Gesamtgewicht ein Durchfahrverbot im reinen Durchgangsverkehr in den von der Mautflucht betroffenen Kommunen im Kreis ausgesprochen wird.
  2. In einem ersten Schritt wird der Landrat beauftragt bei den zuständigen Verwaltungsdienststellen ein Durchfahrverbot für die Bundesstraße 5 im Kreis Herzogtum Lauenburg zwischen 22 und 6 Uhr zu erreichen.
  3. Die betroffenen Kommunen sind mit einzubeziehen.

Begründung:

Der Gütertransport findet überwiegend per Lkw auf der Straße statt. Vor allem in Städten und Kommunen trägt der LKW-Verkehr damit erheblich zu den Luft- und Lärmbelastungen bei. Obwohl Lkw nur ein Zehntel des motorisierten Verkehrs in der Stadt ausmachen, sind sie für den Großteil der schädlichen Feinstaub- und Stickoxidbelastungen verantwortlich. Zusätzlich raubt krankmachender Lärm von an Wohnungen vorbeidonnernden Schwerlastzügen vielen Menschen den erholsamen Schlaf.

Wie auch der Presse zu entnehmen ist, hat die Zahl der „Mautflüchtlinge" ganz erheblich zugenommen. Der dadurch zusätzlich entstehende Nachtlärm ist inzwischen übermäßig geworden.

Die B4 südlich Lüneburg ist seit längerem bis kurz vor Braunschweig für den Durchgangs -LKW- Verkehr über 12 t sogar ganztägig gesperrt. Als Ausweichroute wird die relativ weit entfernte A 7 genommen. Dies soll zeigen, dass es die rechtliche Möglichkeit für die beantragte Maßnahme gibt.

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