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Antrag zur Kreistagssitzung am 11. Juni 2009

Resettlement – Aufnahme von Flüchtlingen

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreistag begrüßt die Initiative der Bundesregierung, 2500 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufzunehmen. Zu deren Unterstützung wird

  a. der Landrat beauftragt, sich beim Innenminister des Landes SH dafür
      einzusetzen, dass die Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen werden,
      nicht in Sammelunterkünften untergebracht, sondern in den Städten
      aufgenommen und integriert werden.
  b. der Landrat  aufgefordert, für die mögliche Aufnahme der Flüchtlinge ein
      Konzept zu erarbeiten, mit dem diese in ihre neue Lebenswelt integriert werden
      und an den Maßnahmen zur Integration teilnehmen können.

2. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, ab sofort Flüchtlinge im „Resettlement-Verfahren" im Sinne des Konzeptes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) regelmäßig aufzunehmen. Der Landrat wird gebeten, zur Unterstützung dieser Forderung bei der Landesregierung und dem Städteverband Schleswig-Holstein für dieses Anliegen zu werben.

3. Wenn sich die Bundesregierung entschließen sollte, über die Aufnahme eines Flüchtlingskontingents von 2500 irakischen Flüchtlinge weitere Flüchtlingskontingente aufzunehmen, erklärt sich der Kreis Hzgt. Lauenburg bereit, ebenfalls eine höhere Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen.

4. Der Landrat wird aufgefordert, mit dem regionalen Netzwerk Safe Haven Kontakt aufzunehmen und gemeinsam zu beraten, wie der Kreis die Arbeit der  „Save me - Kampagne" unterstützen kann. Dem Sozialausschuss ist über die Ergebnisse der Beratung zu berichten.

Begründung:

Die UNHCR Berlin hat im Januar 2008 der Bundesrepublik Deutschland einen Konzeptvorschlag für ein Neuansiedlungsprogramm zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten - dem sog. Resettlement - vorgelegt. UNHCR wirbt damit für ein deutsches Resettlement-Programm als Instrument des individuellen Flüchtlingsschutzes und dauerhafte Lösung für bestimmte Flüchtlingskontingente.

Mittlerweile hat der Rat der Europäischen Union seine Mitgliedsstaaten aufgefordert, besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufzunehmen.

Auf der Innenministerkonferenz am 21.11.2008 wurde vereinbart, dass Deutschland 2500 Flüchtlinge aufnehmen wird. Eine entsprechende Anordnung des Bundesministeriums gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass Schleswig-Holstein ca. 80 Flüchtlinge aufnehmen wird. Die ersten irakischen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein sind im Mai aufgenommen worden.

Seit einigen Monaten organisieren Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfeorganisationen bundesweit eine Kampagne, die den Vorschlag der UNHCR unterstützen, ein Resettlement-Programm wie in den USA, Kanada oder den Niederlanden auch für die Bundesrepublik Deutschland aufzulegen. Mehrere Kommunen wie z.B. München, Frankfurt, Aachen, Dresden und Berlin haben sich dieser Kampagne angeschlossen.

Angesichts des dramatischen Rückgangs der Flüchtlingszahlen in Deutschland bei zugleich erschütternden Schicksalen vieler tausender Flüchtlinge im Mittelmeerraum und anderswo erscheint es dringend geboten, einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik vorzunehmen.

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