9. August: Kreistagsfraktion vereinbart Kooperation mit der CDU

Nach einer längeren Verhandlungsrunde hat sich die Kreistagsfraktion mit der CDU auf eine Kooperation für die nächsten zwei Jahre verständigt. Wenn sich danach keine grundsätzlichen Gegensätze in der Herangehensweise an kreispolitische Themen ergeben, soll die Kooperation bis zum Ende der Wahlperiode 2023 fortgesetzt werden. Die CDU hat mit 18 gegenüber 9 Sitzen der Grünen die doppelte Anzahl. Insofern teilt sich die Zuständigkeit für die Vergabe von zunächst 75.000 Euro für freiwillige Leistungen entspörechend auf: für 50.000 Euro ist die CDU zuständig, für 25.000 sind wir es.

Als Grundlage der Zusammenarbeit wurde ein Paper vereinbart. Hier die Präambel, das ganze Schriftstück erhält man durch Mausklick auf dem Titel oder den unten stehenden Link.

PRÄAMBEL

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vereinbaren eine Zusammenarbeit, um für die Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg eine verlässliche, zukunftsorientierte und bürgerfreundliche Politik sicher zu stellen.

Diese Vereinbarung ist nach der gemeinsamen Vorstellung der Fraktionen auf Dauer angelegt und zielt ab auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Fraktionen, um in den nachstehend aufgeführten Punkten zu gemeinsamen Entscheidungen in Sach- und Personalfragen zu kommen und dafür die Mehrheiten in den Beschlussgremien zu sichern.

Zwischen den Fraktionen herrscht Einvernehmen, dass die Zeit bis Ende 2019 als „Probezeit“ gilt und danach Gespräche über eine Weiterführung der Zusammenarbeit geführt werden.

Sie sind sich darüber einig, dass die nachstehend aufgeführten Punkte keine abschließenden Regelungen der künftigen Zusammenarbeit beinhalten, sondern dieses Papier in den kommenden Jahren bedarfsorientiert fortgeschrieben wird.

Beiden Fraktionen ist bekannt, dass die sich aus den nachfolgenden Punkten ergebenden Sach- und Personalentscheidungen stets unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen.

THEMEN

1. Die Planung weiterer Gewerbegebiete wird mit der Maßgabe unterstützt, dort Unternehmen anzusiedeln, die Arbeitsplätze schaffen (keine Logistikunternehmen). Die WFL wird beauftragt insbesondere mit betroffenen Gemeinden eine enge Abstimmung zu suchen um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten. Hierzu sollen eine gute ÖPNV-Anbindung, Vorgaben für ein ökologisches Bauen und die Einbindung moderner, klimafreundlicher Energiekonzepte wie z.B. Nahwärmenetze oder der Bau einer weiteren Anlage zur Energiegewinnung aus Bioabfällen geprüft werden.

2. Um die Potentiale für neue Arbeitsplätze (Start-up, Softwareentwicklung etc.) im Zuge der Digitalisierungsoffensive auf allen Ebenen für den Kreis zu erschließen, soll die WFL mit professioneller Unterstützung ein konkret umsetzbares Konzept ermitteln. Hierfür werden die dem Kreis zustehenden Mittel in Höhe von ca. 300.000 € aus der Abrechnung des Gewerbegebietes Lanken zur Verfügung gestellt.

3. Zwischen den Fraktionen herrscht Übereinkunft, dass für den Kreis Herzogtum Lauenburg ein förderfähiges Klimaschutzkonzept erstellt wird. Der Antrag soll bis 31.03.2019 gestellt und das Personal zur Begleitung der Beantragung in der Kreisverwaltung bereitgestellt werden. Die Inhalte/Themen des Konzepts werden noch verhandelt (z.B. Schwerpunkt E-Mobilität, Radwege, energetische Sanierung, erneuerbare Wärmekonzepte, Abwärmenutzung, Solarstrom usw.). In diesem Zusammenhang wird auch geprüft inwieweit Gebäude, die im Eigentum des Kreises sind oder wie z.B. die Rettungswachen vom Kreis genutzt werden, mit Photovoltaikanlagen oder Gründächern ausgestattet werden können.

4. Die Untere Naturschutzbehörde wird mit zwei zusätzlichen Stellen verstärkt, um ihre gesetzlichen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Eine Stelle dient dem Monotoring von Ausgleichsmaßnahmen, der Kontrolle von Knicks, NSG und FFH- Gebieten. Die andere Stelle ist für Projekte zu Naturschutzthemen mit Schnittstellen zu Tourismus und Naturpark vorgesehen.

5. Im Ausschuss für Regionalentwicklung und Mobilität wird ein Mobilitätskonzept entwickelt, um die CO2 Belastung aus dem ÖPNV wie z.B. durch den Einsatz von E-Bussen weiter zu senken, das Radwegenetz zu ergänzen um eine Weiterführung vorhandener bzw. geplanter Radschnellwege zu entwickeln und den Lückenschluss im vorhandenen Netz voranzubringen. Gleiches gilt für die Vorbereitung einer dauerhaften Einführung neuer Betriebskonzepte, wie sie in Lauenburg und in der Schülerbeförderung bereits erprobt werden.

6. Die K 63 in Geesthacht soll mit einem Radweg versehen und saniert werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Herzogtum Lauenburg und der Stadt Geesthacht, in der sich die Stadt Geesthacht verpflichtet, die Straße in dann einwandfreiem Zustand als Straßenbaulastträger zu übernehmen.

7. Im Rahmen der Beratung des für das 2. Halbjahr 2019 in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Situation aller Kreisgebäude wird auch entschieden, ob die Nutzung von Räumen der BBZ-Außenstelle in Geesthacht durch die Hachede-Schule eine dauerhafte Lösung ist.

8. Die Fraktionen vereinbaren die Erhöhung der Mittel für freiwillige Leistungen. Die Mittel werden dem Wählerwillen entsprechend, im Verhältnis der Anzahl der Abgeordneten der Fraktionen im Kreistag, aktuell 18:9, gemeinsam den Gremien des Kreises vorgeschlagen und orientieren sich am tatsächlichen Bedarf und sollen nicht einzelne Einrichtungen bevorzugen. Für den Haushalt 2019 sind für diesen Zweck zunächst 75.000 € vorgesehen.

9. Die Kreismusikschule und die HLMS erhalten ab 2019 eine höhere Zuwendung durch den Kreis, um ihre Aufgaben dauerhaft finanzieren zu können.

10. Es herrscht weiter darüber Übereinkunft, dass der Bau einer Schwimmhalle für Schule, Sport und Rehabilitation südlich der A 24 gefördert werden soll. Eine Betriebskostenförderung findet darüber hinaus nicht statt.

11. Die KITA-Förderung wird in Zusammenhang mit der Neuregelung auf Landesebene angehoben. In der Finanzplanung für das Jahr 2020 wird deshalb ein Betrag in Höhe von 500.000 € eingeplant. Dieser soll möglichst für eine Wiedereinführung der Investitionsbeihilfe zum Bau bzw. Sanierung von Kitas genutzt werden. Langfristiges Ziel ist es bei der Neuregelung/Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für öffentliche und private Träger wieder zu der bewährten Kostendrittelung zu kommen. 

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